Erst Bitcoin, dann fällt die Steuerfreiheit für Gold?
Bei der Bundestagsanhörung zur Bitcoin-Haltefrist ließ das Finanzministerium aufhorchen: Auch eine Ausweitung auf Gold werde diskutiert.

Manchmal verrät ein Nebensatz mehr als eine ganze Regierungserklärung. Am Montag, 12. Oktober, ging es im Petitionsausschuss des Bundestages eigentlich um Bitcoin. Nicole Nowak und Steuerrechtsexperte Ingo Heuel verteidigten die einjährige Haltefrist, nach der private Veräußerungsgewinne bislang grundsätzlich steuerfrei bleiben.
Dann kam Gold ins Gespräch. Auf Nachfrage des CSU-Abgeordneten Heiko Hain verwies BMF-Vertreter Jan-Peter Wißborn auf Vorschläge aus den laufenden Beratungen: Es gebe die Möglichkeit, „eher noch Richtung Gold auszuweiten“. So beiläufig kann eine Aussage daherkommen, die Millionen Bürgern zu denken geben sollte.
Der Vergleich liegt nahe: Bitcoin und Gold haben keinen Vorstand, zahlen keine Dividende und begründen keinen Anspruch gegen ein Unternehmen. Beide werden von Anlegern als Wertspeicher genutzt.
Warum also soll bei Bitcoin die Steuerfreiheit nach einem Jahr verschwinden, während sie bei physischem Gold bestehen bleibt? Die bemerkenswerte Reaktion aus dem Ministerium: Auch eine Ausweitung auf Gold steht zur Diskussion.
In der Anhörung wurde sogar die Möglichkeit angesprochen, Haltefristen für weitere private Wirtschaftsgüter grundsätzlich abzuschaffen.
Übergangsregel für Altbestände
Eine wichtige Klarstellung betrifft zudem den zeitlichen Anwendungsbereich. Nach dem aktuellen Entwurf sollen die neuen Regelungen ausschließlich für Kryptowährungen gelten, die nach dem 31. Dezember 2026 angeschafft oder zugegangen sind. Für bereits gehaltene Bestände würde die bisherige Rechtslage weiter gelten.
Der Entwurf sieht außerdem einen Kapitalertragsteuerabzug über Kryptowerte-Dienstleister vor. Die neuen Steuerregeln sollen ab 2027 gelten. Der automatische Steuerabzug über die Plattformen soll dagegen erst ab 2028 eingeführt werden.
Ob der Entwurf in dieser Form Gesetz wird, ist zunächst offen. Im weiteren Gesetzgebungsverfahren sind Änderungen weiterhin möglich.
Ich zitierte aus folgenden Artikeln...
https://www.btc-echo.de/news/krypto-steuer-diese-regeln-plant-das-finanzministerium-238508/
Fazit:
Das ist der peinliche Punkt: Ein Einwand gegen die zusätzliche Belastung einer Anlegergruppe öffnet plötzlich die Diskussion darüber, weitere Anleger ebenfalls zu belasten.
Gleichbehandlung lässt sich schließlich bequem herstellen, indem am Ende alle mehr bezahlen.
Für mich zeigt sich darin die Logik eines klammen Staatsapparates: Was Bürger bislang steuerfrei behalten dürfen, erscheint zunehmend als Einnahmequelle, die noch nicht erschlossen wurde.
Ich investiere noch meine Stablecoins bis zum Ende des Jahres in meiner Lieblings Kryptowährung. Bis Ende November sind meine Stablecoins allerdings noch gesperrt damit ich bis zu 13% Zinsen erhalte.😇
Posted Using INLEO